§ 34 Entlassung von Beamtinnen auf Probe und Beamten auf Probe
Stand: 08.07.2021
Wird zitiert von 63
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2013 – OVG 6 S 1.13Zitiert von 8
- VG Stuttgart, 16.01.2013 – 12 K 1927/11
- OVG NRW, 05.10.2017 – 1 A 942/16Zitiert von 8
- VG München, 19.01.2023 – M 19B DA 22.5834
- BVerwG, 10.10.2024 – 2 C 21/23Entlassung aus dem Probebeamtenverhältnis wegen mangelnder BewährungZitiert von 23
- OVG NRW, 22.11.2023 – 1 B 1076/23Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.03.2026 – OVG 10 S 18/25
- VGH Bayern, 16.01.2026 – 3 ZB 25.621Zitiert von 1
- OVG NRW, 18.11.2025 – 1 B 651/25Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 34 BBG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BBG%202009/34#abs-1 (1) Beamtinnen auf Probe und Beamte auf Probe im Sinne des § 6 Absatz 3 Nummer 1 können außerdem entlassen werden, wenn einer der folgenden Entlassungsgründe vorliegt:
Im Fall des Satzes 1 Nr. 2 ist bei allein mangelnder gesundheitlicher Eignung und im Fall der Nummer 3 eine anderweitige Verwendung entsprechend zu prüfen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BBG%202009/34#abs-2 (2) Die Frist für die Entlassung beträgt bei einer Beschäftigungszeit
Als Beschäftigungszeit gilt die Zeit ununterbrochener Tätigkeit im Beamtenverhältnis auf Probe im Bereich derselben obersten Dienstbehörde.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BBG%202009/34#abs-3 (3) Im Fall des Absatzes 1 Nr. 1 ist eine Entlassung ohne Einhaltung einer Frist möglich. Die §§ 21 bis 29 des Bundesdisziplinargesetzes sind entsprechend anzuwenden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BBG%202009/34#abs-4 (4) Beamtinnen auf Probe und Beamte auf Probe sind mit dem Ende des Monats entlassen, in dem sie die im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit geltende Altersgrenze erreichen.